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Bühnemann – Buchhaltung – Büroservice – Mediation

Buchhaltung

Als gepr. Bilanzbuchhalter IHK darf ich im Rahmen meines Buchhaltungsservice nur Dienstleistungen entsprechend § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBG) für Sie ausführen.

Hinsichtlich darüber hinausgehender Leistungen verweise ich auf meine Zusammenarbeit mit Herrn RA Michael Blass und die anderen kooperierenden Steuerberater, welche für Sie gerne Jahresabschlüsse erstellen und steuerliche Meldungen und/oder Erklärungen vornehmen. Auf diese Weise sind kurze Wege und zügige Arbeitsabläufe für Sie gesichert.

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